ab 21. März 2022 bis 02.April 2022
Bemerkungen der Schule zum Text des TMBJS
- Das zweimalige wöchentliche Testen an Schulen soll fortgesetzt werden. Damit verbundene Betretungsverbote entfallen. Schülerinnen und Schüler ohne 3-G-Nachweis sollen nach Möglichkeit von der Lerngruppe getrennt werden.
Bemerkung: Die Trennung der Schüler ohne 3-G-Nachweis können wir personell nicht absichern. Bitte lassen Sie die Schüler*innen testen, damit wir die Infektionen in der Schule weiterhin unterbinden können. - Maskenpflicht besteht in Schulgebäuden, in der Schülerbeförderung sowie im Unterricht ab Klassenstufe 5. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt für die Primarstufe und die Förderschule.
- Kindergärten arbeiten nach Möglichkeit im regulären Betrieb. Die sogenannte feste Gruppe als Infektionsschutzmaßnahme läuft aus.
- Träger von Kindertageseinrichtungen sind weiterhin verpflichtet, zweimal wöchentlich Tests anzubieten. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über das Land.
- Wegfall der Kontaktnachverfolgung in Schulen und Kindergärten.
- Der Schutz von vulnerablen Schülerinnen und Schülern hat weiter hohe Priorität. Eltern können auf Antrag und mit medizinischem Attest ihre Kinder vom Schulbesuch in Präsenz freistellen lassen. In Verantwortung der Schule werden dann geeignete Einzelfalllösungen gefunden bzw. bereits bestehende Lösungen weitergeführt.
Bemerkung: Durch Wegfall von Kontaktverfolgungen gelten ab sofort nur noch ärztliche Atteste, Krankschreibungen oder Nachweise vom Gesundheitsamt, die eine Quarantäne vorschreiben, als Entschuldigung für das Fernbleiben von der Schule. Das ist insbesondere für Klausuren und Leistungskontrollen zu beachten!