• Bewertung von Leistungen

      • Die Thüringer Schulordnung (§ 59) regelt die Festsetzung von Jahresnoten und Leistungsbewertung.

        Jede Schule und jeder Pädagoge kann seine Bewertungen individuell an die entsprechende Leistungsfeststellung anpassen. Zur Orientierung verwenden die meisten eine Berechnung, die Noten und Notenpunkte (in der Oberstufe) nach einem festgelegten Maßstab zuordnen. An unserer Schule wurde dieser von der Schulkonferenz beschlossen und kommt bei den meisten Leistungskontrollen zur Anwendung.

        Anbei finden Sie die Berechnung mit einer Tabellenkalkulation. Die Punktbewertung soll bei Leistungskontrollen in der Oberstufe 20 Bewertungseinheiten nicht unterschreiten, da sonst Notenpunkte von 0 bis 15 nicht eindeutig zugeordnet werden können.

        Die Pädagogen benutzen diese Vorlage zur Orientierung. Änderungen des Maßstabes sind möglich und liegen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte.

        Punktemassstab_KTLG.pdf