Unterricht ab 26.04.2021
In einem Sonderamtsblatt der Stadt Gera wurden die Regularien für den Unterricht in Schulen der Stadt festgelegt. Am Ende dieses Artikels finden Sie den vollständigen Wortlaut - wir bitten um Beachtung der Inhalte.
Auszug:
(5) Die Teilnahme am Präsenzunterricht gemäß Absatz
2 sowie an der Notbetreuung gemäß Absatz 3 ist ab
dem 26. April 2021 nur für Schüler erlaubt, die ein
negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen können. Der
Nachweis kann geführt werden
a) durch ein negatives Testergebnis der nach Ziffer
6 der Allgemeinverfügung des Thüringer
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
vom 9. April 2021 zweimal wöchentlich angebotenen
Selbsttestungen zum Ausschluss einer
Covid-19-Infektion oder
b) durch Vorlage eines negativen Testergebnisses
i. einer PCR Testung oder
ii. einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 8 der
ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO in der Fassung
vom 31. März 2021.
(6) Die dem Testergebnis beziehungsweise der Bescheinigung
zugrundeliegenden Testungen nach Absatz
5 dürfen dabei nicht länger als drei Tage zurückliegen.
(7) Schüler, die kein negatives Testergebnis nach Absatz
5 und 6 nachweisen können oder wollen, befinden
sich im häuslichen Lernen nach § 29 der Thür-
SARS-CoV-2-KiJuSSp-VO in der Fassung vom 16.
April 2021.